Inhalt
Zugehörige Objekte
Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie auch, den medizinischen Rat des Arztes zu befolgen (z.B. nach Erkältungskrankheit mindestens 24 Stunden ohne Medikamente fieber- und beschwerdefrei zu Hause bleiben).
Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit kann die Schule ein Arztzeugnis einfordern.
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Dispensation
Allgemeine Dispensationen:
Der Kanton Nidwalden sieht keine Jokertage vor. Auf begründetes Gesuch der Eltern hin aber können Schülerinnen und Schüler nach der Volksschulverordnung vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden (NG 312.11 § 5).
Über Dispensationen bis zu einem Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Dispensationsgesuche, die Tage vor oder nach Ferien oder Feiertagen betreffen, sowie alle anderen Gesuche müssen an die Gesamtschulleitung gestellt werden.
Planbare Dispensationsgesuche sind mindestens zwei Wochen im Voraus und in schriftlicher Form einzureichen.
Spezielle Dispensationen (ORS)
Schnupperlehren, Praktika, Aufnahmeprüfungen und dergleichen gelten nicht als Absenzen. Die Schülerinnen und Schüler stellen der Stufenleitung ORS ein entsprechendes schriftliches Gesuch. Alle betroffenen Lehrpersonen sind durch die Schülerin/den Schüler zu informieren.
Sportdispens bei Krankheit/Unfall
Bei Dispensation vom Sportunterricht bei Krankheit oder Unfall gelten die kantonalen Regelungen. Hier gelangen Sie zum Download für das Dokument "Ärztliches Zeugnis zur Dispensation vom Schulsportunterricht", welches vom Arzt ausgefüllt und der Sportlehrperson abgegeben werden kann.
Mit dem Projekt www.activdispens.ch - Bewegen trotz Sportdispens wurde eine Plattform erarbeitet, so dass verletzte oder leicht erkrankte Kinder und Jugendliche durch klar definierte Teildispensationen nach wie vor aktiv am Sportunterricht teilhaben. Je nach Art und Lokalisierung der Verletzung oder Krankheit kann die Lehrperson eine Serie der 54 vorliegenden Übungen den betroffenen Schülerinnen und Schülern in Auftrag geben.
Dispens Leistungssport
Hier gelangen Sie zum Download für das Dokument "Empfehlungen für die Regelung der Schuldispens von Leistungssportlern" , welches ausgefüllt der Klassenlehrperson abgegeben werden kann.
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Aktivdispens_Brief_Eltern_Kanton.pdf (PDF, 50.6 kB) | Download | 0 | Aktivdispens_Brief_Eltern_Kanton.pdf |
Ärztliches_Zeugnis_mit_Dispensation_vom_Sportunterricht.pdf (PDF, 777.43 kB) | Download | 1 | Ärztliches_Zeugnis_mit_Dispensation_vom_Sportunterricht.pdf |
SportdispensFormularFreistellungUnterricht.pdf (PDF, 70.15 kB) | Download | 2 | SportdispensFormularFreistellungUnterricht.pdf |
Für die Berufsfindung ist das Schnuppern in der 1. und 2. ORS wichtig. Grundsätzlich finden diese Schnupperlehren in den Ferien statt.
Falls dies nicht möglich ist, muss ein Gesuch mindestens 1 Woche im Voraus mit diesem Formular eingereicht werden.
Eine bewilligte Schnupperlehre verpflichtet dazu, verpassten Unterrichtsstoff selbstständig aufzuarbeiten.
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Formular_Gesuch_Schnupperlehre_ONLINEFORMULAR.docx (DOCX, 38.4 kB) | Download | 0 | Formular_Gesuch_Schnupperlehre_ONLINEFORMULAR.docx |
ADHS ist unter vielen Eltern und Lehrpersonen ein Thema. Der SPD hat zusammen mit den Kinderärztinnen und -ärzte ein Merkblatt herausgegeben mit vielen Hinweisen und Tipps, wie man einem ADHS - Kind in der Schule und zu Hause entgegen kommen kann, damit das Lernen trotz ADHS erfolgreich sein kann.
Diese finden Sie in der folgender Datei zum heruterladen:
Kontakt
Schulpsychologischer Dienst NWName | |||
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ADHSInfoBroschureA5.pdf (PDF, 204.2 kB) | Download | 0 | ADHSInfoBroschureA5.pdf |
- Ärztlicher Untersuch in der 1. Primarklasse obligatorisch (die Eltern erhalten dazu einen Gutschein für die freie Arztwahl)
- Ärztlicher Untersuche der 3. ORS-Klasse fakultativ (ein Gutschein wird abgegeben)
Auf unerer Sportanlage ist ein sogenanntes "Aussengym" aufgestellt.
Hier kann der Freizeitsportler, der Vereinsaktive, oder alle - ob klein oder gross, jung oder alt - etwas Fitness betreiben. Und wer nach den Minuten auf dem Crosstrainer oder beim Krafttraining am Kletterturm Durst bekommt, holt sich gleich eine kalte Erfrischung am modernen Brunnen mit Ennetbürger Trinkwasser.
In der dritten Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es sich aus der Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen thematisiert und wichtige Verbindungen geübt.
Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche individuelle Handschrift entwickelt. Zudem wird Wert darauf gelegt, dass sich das Kind beim Schreiben eine gesunde, entspannte Körper- und Stifthaltung angewöhnt. Das Schreiben mit dem Füllfederhalter (Fülli) ist nicht mehr obligatorisch. Als Schreibgeräte neben dem Bleistift sollen ab der 3. Klasse auch dünne Filzstifte und Roller eingesetzt werden.
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Informationsschreiben_fur_Eltern.pdf (PDF, 897.8 kB) | Download | 0 | Informationsschreiben_fur_Eltern.pdf |
Das Volksschulgesetz Nidwalden verpflichtet die Schule und die Eltern zum Wohle der Kinder zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu informieren. Ein Instrument dazu sind die öffentlichen Besuchstage. Den Eltern wird damit ein Einblick in unser Schulgeschehen ermöglicht. Sie können Ihr Kind in der Klassengemeinschaft und in verschiedenen Arbeitssituationen beobachten. Weiter können Sie sich über die Schule informieren.
Das Schulleitungsteam hat entschieden, seit dem Schuljahr 2021/22 die Besuchstage nun etwas anders zu organisieren. Ziel ist es, den Eltern mehr Auswahl zu bieten, was die offiziellen Besuchstage betrifft. Gleichzeitig möchte man aber die Anzahl Besucherinnen und Besucher pro Klasse und Lektion reduzieren, so dass die Kinder weniger abgelenkt werden und ein Austausch Eltern- Lehrperson besser möglich ist.
Somit bieten wir die Besuchstage immer am 30. des Monates an. Fällt der 30. auf ein Wochenende, in die Ferien, auf einen Feiertag oder in die letzte Schulwoche eines Schuljahres, fällt im entsprechenden Monat der Besuchstag ersatzlos aus. Die genauen Daten findet man in unserer Agenda. Wir bitten jeweils um kurze Anmeldung bei den entsprechenden Lehrpersonen.
Nutzen Sie die bequeme ONLINE-SUCHE und finden Sie ihr Buch bequem von zu Hause aus!
Die Bibliothek im Schulhaus 4B ist für alle geöffnet (ausgenommen während der Ferienzeit):
- Montag, 15:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag, 16:00 bis 18:00 Uhr
Ausnahmen vereinbart die Lehrperson in Absprache mit den Eltern.
generelle Schulzeiten | Kindergarten | Primarschule | ORS |
Vormittag | 08:00- 11:30 | 08:00 - 11:30 | 07:10 - 11:30 |
Nachmittag | 13:15 - 15:30 | 13:15 - 15:55 | 13:15 - 16:40 |
Kindergarten
Ab 08:00 Uhr individuelle Förderung für Vollzeitkindergartenkinder und Auffangzeit für Teilzeitkindergartenkinder.
Die Nachmittagszeit 13:15 - 15:30 gilt für die entsprechenden Gruppen und nur montags, dienstags und donnerstags.
Die Schule ist verpflichtet, die Öffentlichkeit und alle interessierten Kreise über ihre Tätigkeit genügend zu informieren. Diese Informationen müssen ansprechend daherkommen, sonst werden sie kaum beachtet. Das heisst, sie müssen mit entsprechenden Bildern dokumentiert werden. Dies bringt uns jedoch immer mehr in Konflikt mit dem Datenschutz. Unsere Angestellten und Schülerinnen und Schüler müssen sich darauf verlassen können, dass wir ihre Persönlichkeitsrechte bei unserer Informationspraxis nicht verletzen.
Damit wir nicht vor jeder Fotoveröffentlichung alle betroffenen Eltern und Schülerinnen und Schüler anfragen müssen, lassen wir uns von den Eltern beim Schuleintritt ihrer Kinder eine Einwilligung für unsere erwähnte Informationsstrategie geben. Ältere Schülerinnen und Schüler müssen selber eine schriftliche Erklärung abgeben, dass auch sie diese Strategie mittragen.
Die Schule Ennetbürgen verpflichtet sich, Personen unserer Schule, vor allem die Schülerinnen und Schüler, auf unserer Homepage, in Berichten "us eysem Dorf", in Presseberichten, in Informationen an den Gemeindeversammlungen und in unseren Informationsberichten nur in Gruppen und ohne Namen darzustellen. Wir wollen vor allem verhindern, dass Kinder von Fremden direkt mit ihrem Namen angesprochen werden und damit eine scheinbare Vertrautheit zu gefährlicher Unvorsicht führen könnte.
Wenn wir Bilder von unserer Schule veröffentlichen, werden Personen nur in positiven Fotos dargestellt. Es darf nicht sein, dass irgend einer Person aus einer Veröffentlichung ein Nachteil erwächst.
In diesem Sinne sind wir dankbar, wenn die Eltern der Schulleitung die Einwilligung erteilen, Bilder Ihrer Kinder in Schulinformationen aufzunehmen.
DaZ bietet anderssprachigen Kindern die Chance, die Grundkenntnisse im Deutsch zu lernen und damit in den Schulalltag integriert zu sein.
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1.6_Die_fu776nf_Schulregeln.pdf (PDF, 7.11 MB) | Download | 0 | 1.6_Die_fu776nf_Schulregeln.pdf |
Die Schule versendet in regelmässigen Abständen einen Elternnewsletter. Dieser erhalten alle Eltern jeweils per Mail. Darin enthalten sind aktuelle Informationen aus der Schule sowie Berichte aus den Stufen und Klassen sowie Links, welche Sie direkt in unsere Fotogalerien oder auf entsprechende Webseiten führen.
Für die Arbeit im Elternrat der ORS sind jedes Jahr motivierte Eltern, die sich freiwillig zur Verfügung stellen um mit der Schule und den Lehrpersonen zusammenzuarbeiten, mitzudenken und zusammen zu diskutieren. Mehr Informationen zum Elternrat finden sie unter der Rubrik ORS - Elternrat.
Wir weisen darauf hin, dass die Schule keine Haftung für beschädigte und/oder gestohlene Fahrzeuge übernimmt.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Kinder respektive deren Eltern. Wir empfehlen aber dringend das Tragen eines Helmes und dass darauf geachtet wird, für den Allgemeinverkehr gut sichtbar zu sein.
Sollten Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, empfehlen wir dies erst nach der Fahrradprüfung in der 5. Klasse.
Unser Plakat zeigt die 5 Schritte bzw. Knoten.
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Friedensseil_Plakat.pdf (PDF, 1.95 MB) | Download | 0 | Friedensseil_Plakat.pdf |
- Eingang im SH1 (KG)
- Eingang im SH2 (US)
- Eingang Turnhalle im SH3 (nicht bei der Musikschule)
- Eingang im SH4 A
- Eingang im SH4 B
- Eingang im SH5 (Turnhalle/MZA)
- Dachgeschoss im SH5 (ORS)
Immer am Ende des Schuljahres gibt es dann noch eine öffentliche Ausstellung aller Fundgegenstände, die unter dem Jahr noch nicht abgeholt wurden.
- Impfen als wirksamste Methode
- Regelmässiges Hände waschen
- In ein Papiertaschentuch husten und niesen
- In die Armbeuge husten und niesen falls kein Taschentuch vorhanden ist
- Zu Hause bleiben bei Grippesymtomen
All diese wichtigen Punkte sind im folgenden Merkblatt genauer erläutert.
Kontakt
www.impfengegengrippe.chName | |||
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Grippe-Pravention.pdf (PDF, 634.77 kB) | Download | 0 | Grippe-Pravention.pdf |
Hausaufgaben haben nicht nur einen rein fachlichen Zweck (also das Repetieren wie auch Vertiefen des aktuellen Stoffes), sie fördern u.a. auch das selbständige Lernen, das zeitliche Planen oder die Übernahme von Verantwortung.
- Als Faustregel gilt: Pro Schuljahr 10 Minuten Hausaufgaben pro Tag. In der 4. Klasse sollte also ca. 40 Minuten an den Hausaufgaben gearbeitet werden. Je nach Kind und Arbeitstempo kann dies etwas mehr oder weniger sein. Muss Ihr Kind aber regelmässig viel länger an den Hausaufgaben arbeiten, dann suchen Sie bitte das Gespräch mit der Klassenlehrperson.
- Kinder sollten die Hausaufgaben alleine lösen können. Auch hier gilt: Schafft es Ihr Kind nicht, die Hausaufgaben selbständig zu erledigen, sprechen Sie die Lehrperson an, es kann nicht sein, dass Sie als Eltern noch Lehrperson sein müssen.
- Zeitfenster bestimmen: Oftmals machen Kinder unter der Woche noch diverse ausserschulische Aktivitäten, wie Sport, Musik, Pfadi etc. Schauen Sie mit Ihrem Kind den Wochenplan an und bestimmen Sie Zeitfenster, in denen gut an den Hausaufgaben gearbeitet werden kann. Je nach Belastung kann das durchaus auch das Wochenende sein, achten Sie aber bitte darauf, dass Ihr Kind auch Erholungsphasen hat. Seitens der Schule geben wir uns Mühe, möglichst nicht am Freitag Hausaufgaben auf den Montag zu geben, in Ausnahmefällen kann dies aber vorkommen. Oftmals hat man für die Aufgaben mehrere Tage oder sogar eine Woche zur Verfügung, eine gute Planung kann ebenfalls entlastend sein.
Der Kanton Nidwalden bietet ein Merkblatt für Eltern zum Thema Hausaufgaben. Sie finden dieses gleich hier oder unter Publikationen.
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NW_MerkblattHausaufgaben.pdf (PDF, 16.35 kB) | Download | 0 | NW_MerkblattHausaufgaben.pdf |
Die Schüler werden in der Schule beim Erledigen der Hausaufgaben betreut. Dieses Angebot gilt für Primarschülerinnen und -schüler der 1. bis 6. Klasse.
Ziele
Schüler, welche die Hausaufgaben nicht zu Hause erledigen können, sollen durch die Hausaufgabenbegleitung die Möglichkeit erhalten, in einem geregelten Rahmen ihre Aufgaben zu lösen. Weiter sollen die Schüler lernen, selbständig und eigenverantwortlich ihre schulischen Aufgaben zu erledigen.
Organisation
Die Hausaufgabenbegleitung findet in den Räumlichkeiten der Schule statt und wird dreimal wöchentlich angeboten:
Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag
jeweils 15:00 - 16:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr.
Die Kinder gehen nach Beendigung ihrer Hausaufgaben nach Hause.
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Anmeldung_HGB_2223.pdf (PDF, 82.89 kB) | Download | 0 | Anmeldung_HGB_2223.pdf |
Seit 2018 haben wir an der Schule ein überarbeitetes IF-Konzept, welches auf dem kantonalen Konzept Sonderpädagogik aufbaut.
Die Grundsätze der integrativen Förderung an der Schule Ennetbürgen können Sie hier nachlesen.
Um den Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, erhalten einerseits alle Klassen einen Pool an SHP-Lektionen, andererseits werden aber auch zusätzliche SHP-Stunden für einzelne Lernende oder Gruppen gesprochen. Die schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen und unterstützen diese.
Ein Lehrplan legt fest, was Schülerinnen und Schüler in jedem Fachbereich und in jedem Zyklus lernen. Er ist eine
Grundlage für die Entwicklung der Lehrmittel, ein Planungsinstrument für Lehrpersonen sowie für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen.
Zugleich zeigt er den nachfolgenden Schulen, Lehrbetrieben oder den Eltern auf, was Kinder und Jugendliche nach jeder Schulstufe wissen und können sollen.
Was wir an der Schule Ennetbürgen konkret betreffend LP21 gemacht haben und an welchen Themen wir zurzeit arbeiten, erfahren Sie unter Aktuelles/Lehrplan21/LP21 in Ennetbürgen
Kontakt
www.lehrplan21.chName | |||
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lp21_leporello_a4.pdf (PDF, 3.06 MB) | Download | 0 | lp21_leporello_a4.pdf |
Weitere Informationen entnehmen sie unserer Kopflaus-Info.
Kontakt
www.lausinfo.chName | |||
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Kopflause_Allgemeine_Information.pdf (PDF, 172.25 kB) | Download | 0 | Kopflause_Allgemeine_Information.pdf |
Die rasante technische Entwicklung in sämtlichen Lebensbereichen fordert auch von der Schule ein Umdenken. Experten gehen davon aus, dass schon in 20 Jahren bis die Hälfte der Jobs, die es zurzeit noch gibt, überflüssig werden könnten. Neue Berufe werden geschaffen, die «Haltbarkeit» der Berufe wird sich aber massiv verringern, was eine ständige Anpassung und Entwicklung fordert.
Wie gehen wir in der Schule damit um? Die Kinder und Jugendlichen müssen auf ein lebenslängliches Lernen vorbereitet werden und sollten u.a. kreativ sein, Grundlagen der Elektronik, Technik und Informatik verstehen und damit umgehen können, Problemlösungsstrategien entwickeln und neugierig sein.
Um dies zu erreichen behandeln wir vom Kindergarten bis hin zur 9. Klasse innerhalb des ordentlichen Unterrichtes verschiedene Themen aus dem MINT-Bereich. Diese sind so aufgebaut, dass sich jedes Kind seinem Niveau entsprechend damit befassen kann. Vom Einfachen zum Schwierigen, vom Reproduzieren zum Konstruieren.
Neben den Unterrichtssequenzen, die von einem kompetenten MINT-Team geplant, vorbereitet und durchgeführt werden, sollen mit der Zeit auch nach dem obligatorischen Schulunterricht freiwillige Workshops angeboten werden, in denen sich Kinder und Jugendliche mit den verschiedensten Themen auseinandersetzen können.
Wenn der Schulpsychologische Dienst (SPD) eine Behinderung feststellt, die die schulischen Leistungen beeinflusst, können Schüler/-innen einen Nachteilsausgleich (NTA) erhalten.
Damit ist gemeint, dass der Unterricht oder Prüfungen so angepasst werden, dass die behinderungsbedingten Nachteile ausgeglichen werden. Die inhaltlichen Anforderungen dürfen dabei nicht gesenkt werden.
Ausführliche Informationen gibt es in der nachstehenden Elterninformation.
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NW_Nachteilsausgleich_Elterninfo_2022.PDF (PDF, 639.44 kB) | Download | 0 | NW_Nachteilsausgleich_Elterninfo_2022.PDF |
Wir freuen uns, dass Sie in den Kanton Nidwalden gezogen sind. Auf der Webseite des Kantons für Gesundheit und Integration finden Sie wichtige Informationen zum Leben in der Schweiz und im Kanton Nidwalden, sowie eine detaillierte Informationsbroschüre zum Kanton Nidwalden. Diese Broschüre können Sie dort bestellen oder gleich herunterladen in ihrer Sprache:
> Deutsch - Albanisch
> Deutsch - Bosn.-Serb.-Kroat.
> Deutsch - Englisch
> Deutsch - Französisch
> Deutsch - Italienisch
> Deutsch - Portugiesisch
> Deutsch - Tamilisch
> Deutsch - Tigrinya
Schriftliche Erklärung über die Nutzung von Informatikmittel, Internet und dessen Diensten an der Schule Ennetbürgen für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse. (In Ausnahmefällen schon früher.)
Grundsatz
- Die Schule Ennetbürgen betrachtet Informatikmittel, Internet und E-Mail als wichtige Bestandteile eines modernen und zeitgemässen Unterrichts.
- Die Informatikmittel, das Internet und dessen Dienste (E-Mail, Foren usw.) stehen auf den Computern der Schule Ennetbürgen den Jugendlichen für schulische Zwecke zur Verfügung.
- Die Schülerin / der Schüler braucht in jedem Fall einen klaren Auftrag oder die Bewilligung einer Lehrperson, sich am Computer oder im Internet aufzuhalten.
- Das Internet dient in erster Linie der Informationsbeschaffung für schulische Zwecke.
Nutzung von Inhalten
- Als Grundlage regelt das Strafgesetzbuch Art. 173, 197 und 261 die Informationsbeschaffung und deren Verbreitung.
- Insbesondere ist es verboten, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte mit Informatikmitteln aufzurufen, abzuspeichern oder zu versenden.
- Das Erstellen sowie die Veröffentlichung oder das Versenden von personenbezogenen und betriebsinternen Daten jeglicher Art (Texte, Bilder, Ton, Video usw.) ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betroffenen resp. des Erziehungsberechtigten bzw. des Urhebers gestattet.
- Die Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sind zwingend einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Daten Dritter versendet werden. Ebenso dürfen keine Links und Adressierungen dazu erstellt werden.
- Bei Speicherung, Versand oder Weiterverarbeitung fremder Inhalte ist das Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht und der Datenschutz zu beachten. Informationen aus dem Internet sind für die Schule möglichst mit der Quellenangabe zu verwenden.
- Jugendliche und ihre Eltern geben der Schulleitung die Einwilligung, Bilder, auf denen sie zu erkennen sind, für Schulinformationen (Webseite, us eysem Dorf, Schuljahrbuch) zu verwenden. Es werden nur 'positive' Fotos in Betracht gezogen. Der betreffenden Person darf aus einer Veröffentlichung kein Nachteil erwachsen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
- Veränderungen und Manipulationen an der Konfiguration und Installation des Netzwerkes sowie der Hard- und Software durch die Nutzer sind untersagt.
- Es ist auf einen sorgfältigen Umgang mit der gesamten Hard- und Software zu achten.
- Raubkopien von Software sind verboten.
Massnahmen
- Über die Massnahme eines Verstosses von Jugendlichen entscheidet die Klassenlehrperson oder allenfalls die Schulleitung.
- Die Schulleitung wird in jedem Falle über den Verstoss informiert.
für Schülerinnen und Schüler (S&S) der Schule Ennetbürgen
- Die Pause wird im Freien verbracht.
- Anweisungen des Schul- und Aufsichtspersonals werden befolgt. Wiederholte und/oder grobe Verstösse werden der Klassenlehrperson gemeldet.
- Das Pausenplatzareal ist durch eine doppelt gekennzeichnete gelbe Linie markiert und darf nicht verlassen werden.
- Jede Stufe hat ihre zugewiesene Pausenplatzzone (s. Plan) und zonenspezifische Regeln. Die S&S haben sich an die jeweiligen Zonen und Regeln zu halten.
- Spezielle Spielgeräte/Spielmaterial:
- Tiroline (Affenschwanz) darf während der Pause nur von der US (Vormittag) und KG (Nachmittag) benutzt werden.
- Die grosse Netzschaukel beim KG-Schulhaus darf während der Pause nur vom KG (Vormittag) und der US (Nachmittag) benutzt werden. Maximal vier Kinder gleichzeitig (zwei stehend, zwei liegend/sitzend).
- Trampolin (MS1 und MS2): Es dürfen max. zwei Personen gleichzeitig auf dem Trampolin springen; Salto ist nicht erlaubt.
- Die Markierungen an den Kletterbäumen müssen beachtet werden (Fuss nicht höher als Markierung).
- Zum Material aus den Pausenkisten muss Sorge getragen werden und alle Materialien werden wieder zurückgebracht. Das Material ist nur für die Kinder der jeweiligen Stufe.
- Die Schneeballzonen müssen eingehalten werden und die Teams stellen zusätzliches Aufsichtspersonal raus bei Schnee. Auch in den Schneeballzonen gibt es kein «Schneefern» und Prügeln sowie keine Rudelangriffe.
- Bei Schnee gelten zusätzlich zu den Stufen- auch noch die Schneeballzonen.
August 2022
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1.4_Pausenplatzfelder_2016.pdf (PDF, 295.97 kB) | Download | 0 | 1.4_Pausenplatzfelder_2016.pdf |
Wir sind als Praxisschule ein Partner der Pädagogischen Hochschule Luzern.
Stete Qualitätsprüfung
Für die Qualitätsentwicklung sind gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dazu hat das Amt für Volksschulen Nidwalden ausführliche Unterlagen erarbeitet. Diese sind für unsere Q-Arbeit wegweisend. Seit 2001 sind wir schrittweise die Qualitätsentwicklung angegangen und haben verschiedene Methoden und Instrumente eingeführt. Heute ist die Q-Arbeit fester Bestandteil jedes Jahresprogramms. Jährlich werden Schwerpunkte gesetzt und evaluiert, eine Auflistung findet man unter der Rubrik "Schulprogramm".
- Abfall gehört in den Eimer
- Bitte WC beim Sportplatz benützen
- Hunde an die Leine und Kot aufnehmen
- Nachtruhe ab 22 Uhr
- Anweisungen befolgen
- Keine Suchtmittel unter 16 Jahren
- Kein Drogenkonsum
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Schularealregeln_Tafeln2016.JPG (JPG, 969.94 kB) | Download | 0 | Schularealregeln_Tafeln2016.JPG |
Ganzes Schulareal
- Die generelle Unterrichtszeit dauert von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr (Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr).
- Auf dem Schulareal gilt für Schülerinnen und Schüler ein generelles Verbot von Suchtmitteln.
- Im Schulhaus gilt für alle Schülerinnen und Schüler "Mobiltelefon unsichtbar und stumm geschaltet".
- Zu allen Einrichtungen auf dem Schulareal wird Sorge getragen.
- Die Benützung der Rasenplätze erfolgt nach den Weisungen der Hauswarte (Hinweistafeln beachten: offen / gesperrt).
- Ausserhalb der Unterrichtszeit dürfen auf den Schularealtafeln gekennzeichnete Wege und Plätze mit Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Geräten (Inline-Skates, Skate- und Kickboards etc.) befahren werden. Auf die Fussgänger ist Rücksicht zu nehmen.
- Die Fahrräder, Kick- und Skateboards sind in den dafür vorgesehenen Einrichtungen abzustellen und dürfen nicht ins Schulhaus genommen werden.
- Der grosse Pausenplatz (vor dem Schulhaus 2) darf ausserhalb der Unterrichtszeit als Parkplatz benutzt werden.
- Ab 22:00 Uhr gilt die offizielle Nachtruhe. (ausgenommen bewilligte Anlässe)
- Die Schule lehnt die Haftung für allfällige Diebstähle oder Beschädigung gegenüber Material von Dritten ab.
Schulhäuser
- Für das Verhalten in Schulhäusern und Räumen ist den Anweisungen der Lehrpersonen und Hauswarte Folge zu leisten.
- Die Schulzimmer werden von den Schülerinnen und Schülern nicht mit Schuhen betreten.
Turnhallen
- Die Turnhallen dürfen nur gemäss Belegungsplan und unter Aufsicht einer verantwortlichen Person benützt werden.
- Schäden an Turnanlagen sind dem Tunhallenverantwortlichen zu melden. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher.
- Turnhallenmaterial darf nur mit Bewilligung des Turnhallenverantwortlichen vom Schulareal entfernt werden.
Aufsichtspflicht
- Alle Angestellten der Schule sowie die Aufsichtspersonen sind verpflichtet dieses Reglement anzuwenden und durchzusetzen.
- Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern für Verfehlungen während der Unterrichtszeit sollen in Absprache mit den Klassenlehrpersonen ausgesprochen werden.
Pausenplatz
- Es gelten die Pausenplatzregeln der Schule Ennetbürgen.
Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit
- Es gilt das Benutzungsreglement der Politschen Gemeinde Ennetbürgen.
Bis zwei Wochen vor dem Umzug können Kinder ohne Begründung abgemeldet werden. Dann werden die Listen und Einteilungen gemacht, die Teilnahme ist obligatorisch und kurzfristige Abmeldungen werden wie Unterrichtsabsenzen gehandhabt.
Ausserhalb dieser Felder darf man weder auf Personen noch auf Gebäude schiessen!
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1.4_Schneeballfeld_2016.pdf (PDF, 354.81 kB) | Download | 0 | 1.4_Schneeballfeld_2016.pdf |
Die Teilnahme ist ab der 5. Klasse möglich. Auch Ennetbürger Schüler/innen die ins Kollegin Stans gehen, haben die Möglichkeit am Schneesportlager dabei zu sein.
Wie bei allen Schulabsenzen muss der verpasste Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden.
Unser Schulbus der Auto AG Rothenburg transportiert während der Schulzeit unsere Schulkinder vom Berg sowie die Klassen des Waldkindergartens auf der Strecke Schule MZA - Honegg. Ebenfalls fährt er die Schülerinnen und Schüler zum Schwimmunterricht nach Oberdorf.
Weitere Informationen finden Sie unter Angebote/Schulbus.
In den Klassen bewegen sich die Kinder auf sehr unterschiedlichen Niveaus. Das macht es etwas schwierig, einen Abschlusstest zu finden, der allen Kindern gerecht wird. Die Kinder können während dem regulären Schulschwimmunterricht das Testabzeichen Kombi 1 erlangen. Sehr gute Schwimmer, die mehr wollen, können den Rettungsschwimmtest 1 neu ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit absolvieren.
Allfällige Absenzen für den Sporttunterricht werden der Klassenlehrperson mit einem entsprechenden Arztzeugnis mitgeteilt.
Der Mittagstisch und die Tagesstrukturen sind ein schulergänzendes Angebot für die Betreuung unsere Schülerinnen und Schüler.
Das Angebot des "Birgä Clubs" richtet sich an Kinder unserer Schule, welche eine ausserfamiliäre Betreuung über den Mittag oder vor und nach dem Unterricht benötigen.
Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter der Rubrik Tagesbetreuung.
Jedes Jahr zur Samichlauszeit findet das traditionelle Tricheln statt. Durch alle Strassen im Dorf und am Berg hört man Glockenklänge, dass die Vorweihnachtszeit ist da.
Bis zu zehn Trichlergruppen von Schülerinnen und Schülern, die von Haus zu Haus ziehen, sind unterwegs. Mit dem Beitrag ins Samichlauskasseli unterstützen Sie unsere Schulkinder und leisten einen tollen Beitrag in die Schulreisekassen der einzelnen Klassen.
Herzlichen Dank, dass Sie diesen schönen, alten Brauch unterstützen!
P.S. Das Schülertricheln am Freitag ist für die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse ein obligatorischer Schulanlass. Auf begründetes Gesuch hin kann die Schulleitung Dispensationen erlassen.
Auf dem Schulhausplatz vor dem SH2 wurde ein Verkehrsgarten zusammen mit Unterstützung des TCS und der Verkehrspolizei Nidwalden sowie dem Verkehrssicherheitszentrum NW/OW realisiert . Ein grosses Strassennetz in Miniaturform lernt die Kinder das sichere Fahren im Strassenverkehr.
Auch beim Verkehrsgarten herrscht nach wie vor werktags während der Schulzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr (mittwochs von 07:00 bis 12:00) Fahrverbot, mit Ausnahme von Verkehrserziehungs-Lektionen, die bewusst mir der Klasse durchgeführt werden. Aber ausserhalb der Unterrichtszeiten wird der Platz der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei dies als Verkehrsgarten für verschiedene Fahrzeuge wie Kickboards, Velos, Trettraktoren, Laufräder etc., aber auch bei Anlässen als Parkplatz für Autos.
Teilen Sie einen Wegzug möglichst frühzeitig und schriftlich dem Schulsekretariat unter Angabe des genauen Umzugtermines und der neuen Wohnadresse mit. Die Lehrpersonen schätzt es, wenn Sie von Ihnen über den Wegzug informiert werden, um die Verabschiedung innerhalb der Klasse zu planen.
Melden Sie Ihre Kinder am neuen Schulort einige Wochen vor dem Umzugstermin an.
Auf das Austrittsdatum hin erhalten die Schüler von der Lehrperson das Schulzeugnis und das Zahnbüchlein.
Zudem müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde innert 10 Tagen abmelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.
Mehrmals im Jahr besucht die Zahnpropylaxe-Fachperson die Klassen von KG bis Primar.
Lyme-Borreliose:
Die Lyme-Borreliose wird durch das Bakterium Borrelia burgdorferi ausgelöst. Es können alle Organe, das Nervensystem, die Gelenke und das Gewebe befallen werden. Die Erkrankung kommt beim Menschen und allen anderen Säugetieren sowie Vögeln vor. Die Übertragung erfolgt vor allem durch den Holzbock, eine Zeckenart; sehr selten auch durch Stechmücken oder Pferdebremsen.
- Die Stelle des „Zeckenstichs“ beobachten. Wenn Sie rote Kreise entdecken, so zeigen Sie die Stelle dem Arzt. Die Krankheit ist mit Antibiotikum behandelbar.
Die FSME ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit der Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten verläuft. Bei dem Großteil der Patienten treten bei einer Infek-tion jedoch keine Krankheitszeichen auf. Übertragen wird die Krankheit durch den Stich einer infizierten Zecke in Risikogebieten. Der Schularzt Dr. Gürber empfiehlt eine Impfung gegen FSME.
Folgendermassen schützen wir uns vor Zecken:
- Lange, helle Kleidung mit Kopfbedeckung anziehen.
- Socken über die Hosen stülpen oder unter den Hosen ein „dickes Gummi-band“ als sogenannte „Staumauer“ für Zecken anziehen.
- Das gelbe, rote oder grüne „Antibrumm“ oder Teebaumöl einstreichen.
- Die Kleidung nach dem Waldbesuch ausschütteln und diese an der Sonne trocknen.
- Die Kinder nach dem Waldbesuch auf Zecken vor allem hinter den Ohren, in den Kniekehlen, im Unterarmbereich und bei der Leistengegend kontrollieren. Idealerweise baden Sie das Kind, so ertrinken allfällige Zecken.
- Bei einem Zeckenstich die Zecke mit der Pinzette sofort und gerade herauszie-hen und die Stichstelle mit Betadine (Jod) desinfizieren. Die Zecke mit Klebe-band auf einem Papier aufkleben und daneben das Datum des Zeckenstichs versehen. (Schnelles Entfernen kann vor einer Erkrankung schützen.)
Mit der elektrischen Eingangstüre werden die Öffnungszeiten elektronisch gesteuert. Mit dem Schlüssel kann nicht mehr abgeschlossen werden.
Öffnungszeiten
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag & Sonnatag |
7:55 - 12:30 Uhr | 7:05 - 12:30 Uhr | 7:05 - 20:40 Uhr | 7:05 - 12:30 Uhr | 7:05 - 12:30 Uhr | geschlossen |
13:10 - 20:40 Uhr | 13:10 - 20:40 Uhr | 13:10 - 20:40 Uhr | 13:10 - 17:30 Uhr |
Während den geschlossenen Zeiten kann die Tür von aussen nur mit Schlüssel geöffnet werden. Das Verlassen der MZA ist jederzeit ohne Schlüssel möglich.
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MZA_Schliesszeiten_2014.pdf (PDF, 174.13 kB) | Download | 0 | MZA_Schliesszeiten_2014.pdf |